Keine Anpassung der Renten an die Preisentwicklung
Der Vorstand der LUPK entscheidet gemäss LUPK-Reglement unter Berücksichtigung der Inflation und der finanziellen Lage der LUPK jährlich über die Anpassung der Renten an die Preisentwicklung. Die finanzielle Risikofähigkeit der LUPK ist jedoch weiterhin eingeschränkt, da sie nicht über die erforderlichen Wertschwankungsreserven verfügt. Deshalb hat der Vorstand entschieden, für das Jahr 2026 auf eine Anpassung zu verzichten.