Finanzierung von Wohneigentum
Für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:
1. LUPK-Hypothek
Versicherte der LUPK (Aktive und RentnerInnen) und auch Nicht-Versicherte der LUPK können für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ein Hypothekardarlehen aufnehmen. Wir bieten Hypotheken mit variablem und/oder festem Zinssatz an.
2. Vorbezug
Versicherte (Aktive) können einen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse entnehmen und als Eigenkapital einsetzen. Die Konsequenz des Kapitalbezuges: Die Alters- und Risikoleistungen nehmen ab. Der bezogene Betrag muss sofort versteuert werden.
3. Verpfändung
Der Anspruch auf einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung kann verpfändet werden. Dadurch kann beim Pfandnehmer (z.B. bei einer Bank) eine verbilligte, zweite Hypothek erworben oder die Amortisation einer Hypothek aufgeschoben werden. Die Verpfändung hat keine unmittelbare Leistungskürzung und keine Steuerbelastung zur Folge.
Möglich ist auch eine Kombination der drei Varianten.
1. LUPK-Hypothek
Versicherte der LUPK (Aktive und RentnerInnen) und auch Nicht-Versicherte der LUPK können für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum ein Hypothekardarlehen aufnehmen. Wir bieten Hypotheken mit variablem und/oder festem Zinssatz an.
2. Vorbezug
Versicherte (Aktive) können einen Teil ihrer Freizügigkeitsleistung aus der Pensionskasse entnehmen und als Eigenkapital einsetzen. Die Konsequenz des Kapitalbezuges: Die Alters- und Risikoleistungen nehmen ab. Der bezogene Betrag muss sofort versteuert werden.
3. Verpfändung
Der Anspruch auf einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung kann verpfändet werden. Dadurch kann beim Pfandnehmer (z.B. bei einer Bank) eine verbilligte, zweite Hypothek erworben oder die Amortisation einer Hypothek aufgeschoben werden. Die Verpfändung hat keine unmittelbare Leistungskürzung und keine Steuerbelastung zur Folge.
Möglich ist auch eine Kombination der drei Varianten.