Verzinsung der Altersguthaben 2026
Der Bundesrat hat beschlossen, den BVG-Mindestzins für das Jahr 2026 unverändert bei 1,25% zu belassen. Der Vorstand der LUPK hat aufgrund der guten Geschäftsergebnisse der vergangenen Jahre entschieden, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2026 um 0,25% auf 3% zu erhöhen.