Ersatzwahl AN-Vertretung WK 1: Rechtskraft des Wahlergebnisses
Der Vorstand hat am 3. September 2026 festgestellt, dass innerhalb der Rechtsmittelbelehrungsfrist keine Einsprache zur Ersatzwahl der Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 1 in den Vorstand für die laufende Amtsperiode 2023 bis 2027 eingegangen ist. Damit ist das vom Vorstand erwahrte Wahlergebnis rechtskräftig.