Ersatzwahl AN-Vertretung WK 2: Rechtskraft des Wahlergebnisses
Der Vorstand hat am 5. November 2025 festgestellt, dass innerhalb der Rechtsmittelbelehrungsfrist keine Einsprache zur Ersatzwahl der Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 2 in den Vorstand für die laufende Amtsperiode 2023 bis 2027 eingegangen ist. Damit ist das vom Vorstand erwahrte Wahlergebnis rechtskräftig.