Anordnung Gesamterneuerungswahlen Arbeitnehmervertretungen im Vorstand der LUPK für die Amtsdauer 2027 - 2031
Die Amtsdauer der Arbeitnehmervertretungen im Vorstand der Luzerner Pensionskasse endet am 30. Juni 2027. Der Vorstand hat entsprechend die Durchführung von Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2031 angeordnet.
Gestützt auf Art. 9 des Wahlreglements wurden die Personalverbände eingeladen, bis zum 27.11.2026 die Nominationen der Arbeitnehmervertretungen entsprechend der Sitze für die Wahlkreise 1 bis 3 vorzunehmen.
Nach Eingang und Prüfung der von den Personalverbänden vorgenommenen Nominationen wird die entsprechende Nominationsliste auf der Webseite der LUPK publiziert. Anschliessend werden die aktiven Versicherten eingeladen, weitere Vorschläge einzureichen, wobei jeder Wahlvorschlag – nebst dem Erfüllen der weiteren im Wahlreglement festgehaltenen Voraussetzungen – von 30 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet sein muss.
Das «Wahlreglement» sowie die notwendigen Formulare «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration» für die Nomination sind hier aufgeschaltet.
Über das weitere Vorgehen wird die LUPK zu gegebener Zeit informieren.