LUPK-Reglementsänderung per 1. Januar 2027
Am 1. Januar 2027 tritt das neue LUPK-Reglement in Kraft. Der Vorstand der Luzerner Pensionskasse («LUPK») hat im Verlauf des letzten Jahres die von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemäss Reglement zu leistenden Sparbeiträge umfassend analysiert. Auf Grundlage dieser Analyse hat der Vorstand entschieden, den Sparprozess zu stärken. Konkret werden per 1. Januar 2027 die Arbeitgeber-Sparbeiträge ab Alter 42 um 2,8%-Punkte erhöht. Die Beiträge der Versicherten bleiben unverändert.
Zudem hat der Vorstand weitere Reglementsänderungen beschlossen. Unter anderem werden der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowie die Möglichkeit eines Abschlusses einer freiwilligen Risikoversicherung nach Vollendung des 60. Lebensjahres flexibler ausgestaltet.
Alle Informationen zur Reglementsänderung sowie das per 01. Januar 2027 in Kraft tretende LUPK-Reglement finden Sie hier (Informationen zur Reglementsänderung per 01.01.2027).