Frist zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge
Gemäss Wahlreglement können die aktiv Versicherten der LUPK innerhalb von 30 Tagen weitere Wahlvorschläge für die Ersatzwahl der Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 1 einreichen. Die Nominations- und Wahlvoraussetzungen richten sich nach dem Wahlreglement. Bei der Nomination sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Die nominierten Personen müssen die Wahlvoraussetzungen gemäss Art. 5 des Wahlreglements erfüllen. Angesichts der mit dem Vorstandsmandat verbundenen persönlichen Verantwortung weisen wir insbesondere darauf hin, dass die nominierten Personen über die für ein solches Amt erforderlichen Fähigkeiten und entsprechenden Fachkompetenzen verfügen müssen. Das Anforderungsprofil für Mitglieder des Vorstands ist in Anhang 3 des Wahlreglements festgehalten.
- Wähl- und nominierbar sind ausschliesslich Frauen, da Frauen und Männer gleichzeitig mit mindestens je einem Sitz vertreten sein müssen.
- Personen der Pädagogischen Hochschule sowie des WAS Wirtschaft Arbeit Soziales können nicht nominiert werden, da diese Institutionen im Vorstand der LUPK bereits vertreten sind.
- Pro nominierte Person müssen der LUPK mindestens 30 Unterschriften von Wahlberechtigten (aktiv Versicherte der LUPK des Wahlkreises 1, welche per 31.12.2025 bei der LUPK versichert waren) aus dem Wahlkreis 1, welche die Nomination unterstützen, eingereicht werden. Die Unterschriften müssen auf dem von der LUPK zur Verfügung gestellten Formular angebracht werden.
- Jede nominierte Person muss im Rahmen einer Selbstdeklaration sämtliche Umstände offenlegen, welche ihren guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung beinträchtigen könnten. Hierfür ist das von der LUPK zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, welches zusammen mit den darin aufgeführten Beilagen der LUPK einzureichen ist.
Die dafür erforderlichen Formulare «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration» finden Sie hier. Der Wahlvorschlag mit den Unterschriften, die Selbstdeklaration sowie die notwendigen Unterlagen gemäss Selbstdeklaration und Art. 10.2 des Wahlreglements sind der Luzerner Pensionskasse bis am 20. April 2026 per Post zuzustellen (zuhanden von Raphael Zellweger mit dem Vermerk «Vertraulich»). Allfällige Fragen richten Sie bitte per E-Mail an raphael.zellweger@lupk.ch.
Nachdem der Vorstandsausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge überprüft hat, werden sie auf unserer Webseite publiziert. Über die Durchführung der elektronischen Ersatzwahl für den Wahlkreis 1 werden die wahlberechtigten aktiven Versicherten von der LUPK nach Abschluss des Nominationsverfahrens informiert.