Anordnung Ersatzwahl für eine Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 1 / Einführung der Möglichkeit elektronischer Wahlen
Infolge des Rücktritts von Rahel Schmid (Programmleiterin Organisationsentwicklung Luzerner Kantonsspital AG) per 31. März 2026 hat der Vorstand der Luzerner Pensionskasse gestützt auf Art. 17 des Wahlreglements eine Ersatzwahl der Arbeitnehmervertretung im Wahlkreis 1 angeordnet. Die Personalverbände gemäss Anhang 4 des Wahlreglements wurden eingeladen, die Nomination für den Wahlkreis 1 bis zum 2. März 2026 zu melden.
Der Vorstand hat zudem beschlossen, eine elektronische Wahl der Arbeitnehmervertretung zu ermöglichen. Das Wahlreglement, das Geschäftsreglement sowie das LUPK-Reglement wurden entsprechend angepasst. Die geänderten Reglemente sind im Online-Schalter abrufbar.
Die Durchführung der elektronischen Wahl erfolgt unter Vorbehalt einer vorgängig möglichen stillen Wahl gemäss Art. 12 des Wahlreglements. Die notwendigen Formulare «Wahlvorschlag» und «Selbstdeklaration» für die Nomination sind hier aufgeschaltet.
Über das weitere Vorgehen wird die LUPK nach der Nomination durch die Personalverbände informieren.