Verzinsung der Altersguthaben ab 01.01.2012
Der Vorstand der LUPK hat am 3. November 2011 entschieden, die Altersguthaben der Versicherten im Jahr 2012 mit einem Satz von 1.3 % zu verzinsen. Dieser Zinssatz liegt, bedingt durch die nach wie vor laufenden Sanierungsmassnahmen 0.2 % unter dem vom Bundesrat beschlossenen BVG-Mindestzinssatz von 1.5 %.

Zusätzliche Informationen über die Verzinsung der LUPK-Altersguthaben im Vergleich zu den BVG-Altersguthaben finden Sie in unserem Merkblatt Vergleich BVG und LUPK.
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